Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.11.2022

Rechtsprechung
   OLG München, 12.08.2021 - 7 U 2052/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33325
OLG München, 12.08.2021 - 7 U 2052/21 (https://dejure.org/2021,33325)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.2021 - 7 U 2052/21 (https://dejure.org/2021,33325)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 2021 - 7 U 2052/21 (https://dejure.org/2021,33325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 592, § 599, § 707 Abs. 1 S. 1
    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess

  • rewis.io

    Ermessensentscheidung, Berufung, Zwangsvollstreckung, Einstellung, Berufungsverfahren, Auflage, Urkundenprozess, Rechtskraft, Vollstreckung, Stammkapital, Schriftsatz, Verfahren, Sicherheitsleistung, Vorbehaltsurteil, einstweilige Einstellung, Einstellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem im Urkundenprozess ergangenen Vorbehaltsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77

    Prozeßbürgschaft für Wechselvorbehaltsurteile

    Auszug aus OLG München, 12.08.2021 - 7 U 2052/21
    Jedoch umfasst die Vorschrift des § 707 Abs. 1 S. 1 ZPO jeden Fall eines Vorbehaltsurteils - unabhängig, ob rechtskräftig oder nicht -, solange - wie hier im Berufungsverfahren - das Nachverfahren betrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.1977 - VIII ZR 51/77, Rdnr. 11).
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   OLG München, 16.11.2022 - 7 U 2052/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41629
OLG München, 16.11.2022 - 7 U 2052/21 (https://dejure.org/2022,41629)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2022 - 7 U 2052/21 (https://dejure.org/2022,41629)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2022 - 7 U 2052/21 (https://dejure.org/2022,41629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 288 Abs. 2, § 291, § 615, § 626, § 812 Abs. 1 S. 1; AktG § 84 Abs. 1 S. 5, Abs. 3 S. 5, § 87 Abs. 1 S. 1, § 93 Abs. 2 S. 2, § 112 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Nr. 4a S. 1
    Unwirksame Kündigung eines Beratervertrages

  • rewis.io

    Schadensersatz, Berufung, Arbeitnehmer, Leistungen, Unfallversicherung, Aufsichtsrat, Gemeinde, Gesellschaft, Ernennung, Pflichtverletzung, Widerruf, Aufhebungsvertrag, Erinnerung, Betreuung, notwendigen Auslagen, grobe Pflichtverletzung, Kosten des Verfahrens

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kündigung eines Beratervertrags, auf dem eine Vorstandsbestellung beruht, aus wichtigem Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2023, 1363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

    Auszug aus OLG München, 16.11.2022 - 7 U 2052/21
    Für den wichtigen Grund trägt die Beklagte als Kündigende die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 28.10.2002 - II ZR 353/00, juris-Rn. 13); die Erleichterung des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG findet keine Anwendung (Fleischer in BeckOGK, § 84 AktG Rn. 201 [Stand: 01.07.2022]).

    In Übereinstimmung mit der Wertung, die der BGH in seinem Urteil vom 28.10.2002 - II ZR 353/00, juris-Rn. 10 getroffen hat (private Inanspruchnahme eines Autoreisezugs und urlaubsbedingte Parkgebühren im Umfang von knapp 700 DM), verneint der Senat auch im vorliegenden Fall aufgrund der genannten besonderen Umstände einen fristlosen Kündigungsgrund.

    Die inhaltliche Fehlerhaftigkeit einer transparent gestellten Abrechnung begründet keine gravierende Pflichtverletzung, die - auch unter dem Aspekt der Loyalität, auf die sich die Beklagte bei ihren Vorständen verlassen können muss - eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2002 - II ZR 353/00, Leitsatz 1).

  • BGH, 15.01.2019 - II ZR 392/17

    Nichtigkeit eines Geschäftsanteilskaufvertrag wegen Verstoßes gegen § 112 S. 1

    Auszug aus OLG München, 16.11.2022 - 7 U 2052/21
    Erst mit seinem Urteil vom 15.01.2019 - II ZR 392/17, BGHZ 220, 377, hat der Bundesgerichtshof geklärt, dass Aktiengesellschaften bei Verträgen, die sie mit einer Gesellschaft im Alleineigentum des Vorstandes schließen, nicht vom Vorstand, sondern gemäß § 112 AktG vom Aufsichtsrat vertreten werden.
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 16.11.2022 - 7 U 2052/21
    Im Übrigen war auch das wörtliche Angebot entbehrlich, weil die Beklagte zu erkennen gegeben hat, sie werde Frau O. unter keinen Umständen weiterbeschäftigen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 09.10.2000 - II ZR 75/99).
  • BGH, 25.08.2022 - VII ZR 86/20

    Vorbehaltsurteil: Bindungswirkung und Klageerweiterung im Nachverfahren

    Auszug aus OLG München, 16.11.2022 - 7 U 2052/21
    Dieser Ausschluss würde freilich in keinem Fall für die Ansprüche wirken, die erst im Rahmen des Nachverfahrens im Wege der Klageerweiterung eingeführt wurden (Vergütung für die Monate Januar bis Juli 2021; vgl. BGH, Urteil vom 25.08.2022 - VII ZR 86/20).
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